Den folgenden Leserbrief habe ich an alle Zuger Medien verschickt:

Die Umwandlung der Rechtsform des WESt ist das Resultat eines mehrjährigen Prozesses, in welchem die Öffentlichkeit, Kommissionen und Parteien eingebunden waren. Weder sind die Gründe ‘schleierhaft’, noch ird etwas ‘durchgestiert’. Die Dringlichkeit kommt aus den Anforderungen der Rechnungsprüfungskommission, die aktuell selbstständige Rechnungslegung des WESt an den gemäss Reglement unselbstständigen Status anzupassen. Eine Umwandlung in eine AG ermöglicht den Weiterbetrieb mit einer separaten Rechnungslegung, mit einer unabhängigen, flexiblen Geschäftsführung durch Experten, im Eigentum der Gemeinde. Die
Befürchtung, das WESt könnte als AG einfach verkauft werden, ist unbegründet. Für einen Verkauf wäre eine Anpassung des Versorgungsreglements (Art. 3, resp. 13) und damit weiterhin eine Urnenabstimmung nötig.